Verbotsverfahren! Jetzt!

01. Juli 2025

Der Bundesparteitag der SPD hat am vergangenen Wochenende einen Antrag auf die Vorbereitung für ein Verbotsverfahren gegen die sogenannte "AfD" verabschiedet. Es wird die Einsetzung einer Bund-Länder-Kommission vorgeschlagen, die nun alle Beweise für die verfassungswidrige Ausrichtung dieser rechtsextremen Partei zusammenträgt.

Zum angestrebtem Parteienverbot für die selbsternannte „Alternativer für Deutschland“ lohnt sich ein Blick in die Geschichte. Nein, wir wollen die sogenannte „AfD“ nicht mit der NSDAP gleichsetzen, aber die derzeitigen Entwicklungen weisen doch sehr große Parallelen zu der damaligen Zeit auf.

In zwei Gutachten trug die preußische Staatsregierung unter dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Otto Braun Material zusammen, das aus ihrer Sicht ein Betätigungsverbot für die NSDAP rechtfertigte.

Das Ergebnis war eindeutig: „Danach ist die NSDAP eine staatsfeindliche Verbindung (…), die die Bestrebung verfolgt, die verfassungsmäßig festgestellte republikanische Staatsform zu untergraben. Ihre Betätigung stellt sogar ein hochverräterisches Unternehmen (…) dar“, hielten die Autoren am Ende ihrer Ausführungen fest.

Die Reichsregierung und Reichskanzler Heinrich Brüning (Zentrum) lehnten es jedoch ab, gegen die Nazi-Partei und ihre Anführer vorzugehen. Sie wollten die NSDAP nicht juristisch angehen, sondern sie politisch stellen.

„Politisch stellen“ hat schon vor 1933 nicht geklappt. Und das hat auch in der neusten Zeit in Ungarn, den Niederladen, in der Türkei, in den USA und in anderen Ländern nicht geklappt.

Also: sammeln, sammeln, sammeln und Beweise zusammentragen. In fast jeder Rede bringen die Mitglieder dieser gesichert rechtsextremen Partei zum Ausdruck, wie sie die Demokratie, die Grundrechte, die Parlamente, unsere Gerichte und das Parteiensystem verachten.

Wir müssen jetzt handeln! Jetzt! Dieter Weiß

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