Wird sich die SPD an der neuen Koalition beteiligen? Diese Frage liegt nun in den Händen der SPD-Mitglieder. Der SPD Stadtverband Amberg hilft bei der Stimmabgabe und diskutiert über die Inhalte des Vertrags. „Wir rufen zur Teilnahme am Mitgliedervotum auf. Wir sind die Mitmachpartei!“ So Stadtverbandsvorsitzender Dieter Weiß.
Die Koalitionsverhandlungen sind abgeschlossen und der Koalitionsvertrag liegt vor. Nun entscheiden die Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) ob es zu einer schwarz-roten Regierungskoalition kommen wird. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die der Partei bis zum 23. März beigetreten sind, nach Angaben des Bundesvorstands sind das 358.322. In der Zeit vom 15. bis 29. April kann abgestimmt werden.
Alle Mitglieder, erhalten per Brief einen Zugangslink zum Abstimmungsportal, ein Passwort sowie Hinweise zum Votum und dem Abstimmungsverfahren. Generell kann von jedem Lap-top, PC oder mobilen Endgerät teilgenommen werden. Im Abstimmungsportal können sich die Mitglieder im Zwei-Stufen-Verfahren zur Teilnahme anmelden. Die abgegebenen Stimmen werden verschlüsselt in die elektronische Urne gesendet.
Der Stadtverbandsvorstand wird ein „Wahllokal“ im Amberger SPD-Büro (Amberg, Bahn-hofstr. 18. 2. Stock) einrichten. Am Samstag, den 26. April stehen Mitglieder des Vorstands in der Zeit von 10 bis 13 Uhr bereit, um Hilfe bei der Abstimmung anzubieten, falls Genossinnen und Genossen keinen Zugang zum Internet haben oder mit dem Abstimmungsportal nicht zurechtkommen. Hierfür wird der zugesendete Brief mit dem Passwort benötigt. Die Mitgliedsnummern der Amberger Genossinnen und Genossen liegen vor.
Natürlich besteht hier auch die Möglichkeit über die Inhalte des vorliegen Koalitionsvertrages zu diskutieren.
Dieter Weiß erklärt dazu: „Wir wollen, dass alle unsere Mitglieder die Möglichkeit haben, sich an dieser Abstimmung zu beteiligen. Jede Stimme zählt! Es ist gut, dass nun unsere Partei-mitglieder das letzte Wort haben. Das unterscheidet uns auch von anderen Parteien.“
Das Mitgliedervotum ist wirksam, wenn mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt hat.